Blitzschutz

ist vorbeugender Brandschutz!


Ihr Fachpartner für die Errichtung, Prüfung und Reparatur Ihrer Blitzschutzanlage!

 

Gebäude und deren Inhalt können durch unmittelbaren Blitzschlag „direkter Blitzschlag“ oder durch Blitzschlag in der Umgebung „indirekter Blitzschlag“ Schaden erleiden.

 

Direkte Blitzschläge in Gebäude treten zwar wesentlich seltener auf als indirekte Blitzschläge, jedoch ist das Schadensausmaß erheblich höher. Durch direkte Blitzschläge entstehen Brände, Explosionen (zündender

Blitz) oder Schäden am und im Gebäude durch Auswirkungen des eingeprägten Blitzstromes (nicht zündender Blitz).

 

Ein nach Norm VDE 0185-305 geplantes und errichtetes Blitzschutzsystem wird weitgehend Schäden an den geschützten baulichen Anlagen verhindern. Personen sind dadurch geschützt, dass sie nicht direkt vom Blitz getroffen werden können und durch Schäden an den baulichen Anlagen (z.B. Brand) nicht zu Schaden kommen.

 

Die Kosten für den „Äußeren Blitzschutz“ eines Ein- oder Mehrfamilienhauses liegen in der Regel zwischen 1,0% -1,5% der Gesamtbaukosten. Hinzu kommen die Kosten für den „Inneren Blitzschutz“, die bei Wohnhäusern deutlich geringer sind.


Äußerer Blitzschutz

In den Bereich "Äußerer Blitzschutz" gehören drei Bestandteile. Wir unterscheiden Fanganlage, Ableitungsanlage und Erdungsanlage.

 

Fanganlage (oder Fangeinrichtung) und Ableitungsanlage werden häufig als oberirdische Blitzschutzanlage bezeichnet. Folgende Bauteile werden als Auffangeinrichtung im Einschlagfall benötigt:

 

- Draht für die Dachleitung

- Fangspitzen, Fangstangen, Fangmaste

- Seile

- sonstige Metallbauteile.

 

Die Leitfähigkeit der o. g. Bauteile kann nur durch Einsatz von Aluminiumlegierung (AlMgSi), Kupfer, Niro oder verzinktem Stahl realisiert werden.

 

Durch die Ableitungsanlage wird der Abtransport des Blitzstroms über die Erdungsanlage in den Erdboden gewährleistet. Je nach vorgesehener Schutzklasse wird die Anzahl der am Gebäude abführenden Ableitungen festgelegt.


Erdung / Potenzialausgleich

Es werden zwei Erderanordnungstypen unterschieden. Als Typ A werden Erdungsanlagen mit Vertikalerder und Strahlenerder verstanden. Sowohl die horizontale als auch die vertikale Ausführung sind max. 0,5 m über dem Erdboden an die Ableitungen anzuschließen. Sobald der Anschluss im Erdreich erfolgt und sich mindestens 80 % der Verbindungsleitung in der Erde befinden, verändert sich die Erderanordnung zu Typ B. Hierzu gehört der Ringerder sowie der Fundamenterder.


Innerer Blitzschutz

Der innere Blitzschutz ist eine Einrichtung um Schäden an elektrischen und kommunikationstechnischen Anlagen im oder am Gebäude zu verhindern. Schäden können beispielsweise durch Überspannungen entstehen. Ziel des Inneren Blitzschutzes ist es also einen Potenzialausgleich zu erzeugen. Dafür sind spezielle Überspannungsschutzgeräte 

verschiedener Klassifizierungen erforderlich.